Selbstständigkeit im Kfz-Gewerbe – Reifenservice eröffnen

Mobilität hat in der modernen Gesellschaft einen hohen Wert. Daher besitzen rund 83 Prozent der deutschen Privathaushalte mindestens einen PKW. Darüber hinaus gibt es in Deutschland rund fünf Millionen Motorräder. Wohnmobile und Wohnanhänger erfreuen sich ebenfalls einer steigenden Beliebtheit. Nicht zuletzt tragen gewerblich eingesetzte Fahrzeuge wie LKW, Busse, kleine Lieferwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baufahrzeuge zum gesamten Fahrzeugbestand in Deutschland bei. All diese Fahrzeuge benötigen Reifen und viele von ihnen zweimal jährlich einen Reifenwechsel. Eine Selbstständigkeit mit einem Reifenservice kann sich daher lohnen.

Wie kann ich einen Reifenservice eröffnen?

Die Eröffnung einer auf den Reifenservice spezialisierten Werkstatt stellt sich unkomplizierter dar als die Gründung einer Kfz-Reparaturwerkstatt. Die dort vorhandene Meisterpflicht gibt es für Reifenhändler und den Reifenservice nicht. Sie müssen weder selbst Meister sein noch ist es notwendig, einen Meister einzustellen. Genau genommen benötigen Sie nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung, um Reifen gewerbsmäßig zu verkaufen und zu montieren.

Es ist jedoch vorteilhaft, wenn Sie über eine Ausbildung im Kfz-Gewerbe verfügen, zum Beispiel als Mechatroniker bzw. Kfz-Mechaniker oder Reifenmechaniker. Die damit verbundenen Kenntnisse erleichtern Ihnen die Geschäftsgründung und die spätere Führung Ihres eigenen Betriebs.

Auch die Anforderungen an die Werkstatt-Ausstattung sind deutlich niedriger, als wenn Sie eine Kfz-Reparaturwerkstatt eröffnen. Wenn Sie sich auf die Montage und Reparatur von Reifen beschränken, kommen Sie neben herkömmlichen Werkzeugen mit folgender Einrichtung aus:

  • Hebebühnen
  • Schlagschrauber
  • Kompressoren
  • Reifendruck-Prüfgeräte
  • Reifen-Montiermaschinen
  • DKS-Programmiergerät
  • Stationen zum Auswuchten
  • Spezialschlüssel für die Rad- und Felgenmontage

 

Folgende Schritte sind notwendig, bevor Sie einen Reifenservice eröffnen:

  1. Gewerbeanmeldung:
    Das Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis. Bürger anderer EU-Staaten legen zusätzlich eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht vor. Wer aus einem anderen Land außerhalb der EU stammt, benötigt stattdessen einen gültigen und unbeschränkten Aufenthaltstitel.
  2. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer:
    Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer weiter. Sie erhalten daher automatisch Post und ihre Beitragsrechnung von der IHK.
  3. Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt:
    Auch das zuständige Finanzamt erhält automatisch die Information über Ihre Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt sendet Ihnen einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung Ihres Betriebs zu.
  4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft:
    Die Berufsgenossenschaft erfüllt die Aufgabe der betrieblichen Unfallversicherung. Zur Anmeldung sind Sie auch verpflichtet, wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.

Was muss ich vor der Gründung bedenken?

Wichtig ist zum einen die Standortwahl, zum anderen die geplante Größe des Betriebs und seine Ausgestaltung. Sie sollten sich nicht der direkten Konkurrenz anderer Reifenhändler in der nahen Umgebung aussetzen. Ideal ist ein Ort oder Ortsteil, in dessen Umkreis von etwa zehn Kilometern kein weiterer Reifenhändler ansässig ist. Sie sollten sich also zunächst nach einem optimalen Standort für Ihren Betrieb umsehen.

Haben Sie eine feste Vorstellung von der Größe Ihrer Werkstatt? Wünschen Sie sich mittel- bis langfristig eine größere Werkstatt mit mehreren Mitarbeitern, sollten Sie von vornherein Ausschau nach einem ausreichend großen Gelände halten. Ideal für einen Reifenservice sind ehemalige Werkstattgebäude, in denen sich bereits mehrere Bühnen befinden. Das erspart Ihnen aufwendige Umbauarbeiten. Darüber hinaus benötigen Sie einen Firmensitz mit großen Lagerkapazitäten für Reifen und Felgen. Sozialräume für Ihre Mitarbeiter sowie ein Büro und ein Kassenbereich sollten ebenfalls vorhanden sein.

Bevor Sie Ihren Reifenhandel eröffnen, sollten Sie über die Rechtsform Ihrer Firma nachdenken. Als alleiniger Inhaber werden Sie meist in der Form des Einzelkaufmanns tätig. Sie können aber auch eine UG oder eine GmbH gründen. Nähere Einzelheiten dazu erfahren Sie von Ihrem Steuerberater. Er übernimmt später auf Wunsch auch die Buchführung sowie die Berechnung und Abführung der Steuern für Sie.

Lohnt sich ein Reifenservice – kann ich davon leben?

Diese Frage ist die erste, die Sie sich vor der Gründung Ihres eigenen Betriebs stellen sollten. Sie ist abhängig von der bereits zuvor beschriebenen Standortwahl. Ist die Konkurrenz nicht zu groß, können Sie als Reifenhändler mit Montageangeboten gut von Ihrer eigenen Firma leben. Wichtige Voraussetzungen für Ihren geschäftlichen Erfolg sind:

  • Ihre Bekanntheit
  • ein vielseitiges Angebot bekannter Marken
  • vergleichsweise günstige Preise
  • besonderer Service
  • das seriöse Erscheinungsbild Ihrer Geschäftsräume
  • Ihre Zuverlässigkeit und die Qualität Ihrer Arbeiten

Stimmen diese Faktoren, wird die Zufriedenheit Ihrer Kunden zu einer positiven Mund-zu-Mund-Propaganda beitragen. Gut platzierte Werbung und saisonale Sonderaktionen unterstützen Ihre Bekanntheit und Ihr Ansehen.

Was darf ein Reifenservice anbieten?

Im Idealfall bieten Sie neben Ihrer Tätigkeit als Reifenhändler weitere Serviceleistungen an. Neben der Montage von Reifen und Felgen dürfen Sie auch einige kleine Reparaturen am Auto durchführen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Öl- und Ölfilterwechsel
  • Wechsel von Zündkerzen
  • Hohlraumisolierung
  • Behebung kleiner Steinschlagschäden
  • Unterbodenschutz
  • Fahrzeugreinigung und Fahrzeugpflege
  • Abschleppdienst
  • Reifenlagerung

Sie dürfen keinerlei Teile aus- und einbauen und keine Lackierarbeiten durchführen. Auch der Umfang der von Ihnen angebotenen Reparaturen ist begrenzt. Sie sollten sich daher auf einige wenige spezialisieren.

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Benötige ich für einen Reifenhandel einen Businessplan?

Einen Businessplan benötigen Sie als Reifenhändler und Monteur vor allem, wenn Sie für die Finanzierung öffentliche Mittel oder ein Bankdarlehen beantragen. Er sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • detaillierte Beschreibung der geplanten Tätigkeit als Reifenhändler und Reifenservice
  • Auflistung der geplanten Service-Angebote
  • Beschreibung des Absatzmarktes
  • Darstellung der Wettbewerbs-Situation
  • Standort-Beschreibung
  • geplante Mitarbeiterzahl
  • Investitionsplanung
  • Aufstellung des Kapitalbedarfs
  • Finanzierungsplan
  • Liquiditätsplanung
  • Rentabilitätsvorschau für drei Jahre

Die Erstellung des Businessplans ist unter anderem im Rahmen einer Gründerberatung möglich.

Wie sollte ich mich als Reifenservice positionieren?

Im Idealfall bieten Sie Ihren Kunden einen umfassenden Service rund um das Thema Reifen an. Dazu gehört neben einem breiten Angebot an Reifen, Felgen und anderem Zubehör die Einlagerung von Sommer- und Winterreifen. Neben Ihrem stationären Handel ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Waren zusätzlich in einem Online-Shop anbieten. Der Online-Reifenhandel ist aufgrund seiner günstigen Preiskalkulation sehr beliebt. Online können Sie die Reifen-Preise flexibel anpassen. Wenn Sie sich einem Netzwerk der Reifenhändler anschließen, können Sie mit dem Verkauf gleichzeitig die Montage in Wohnortnähe Ihrer Online-Kunden organisieren.

Wo kaufe ich meine Reifen ein?

Der Einkauf der Reifen erfolgt stets über den Reifengroßhandel. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Franchise-Systemen bekannter Händler-Ketten, die freie Beschaffung über den Reifengroßhandel oder eine direkte Anbindung an einen Großhändler. Bei einem Franchise-System profitieren Sie unter Umständen vom bekannten Namen des Lieferanten, begeben sich aber in eine gewisse Abhängigkeit. Die freie und doch enge Zusammenarbeit mit einem Großhändler bietet Ihnen viele Vorteile wie kurze Lieferzeiten, ein vielseitiges Angebot, die Unterstützung beim Marketing oder Aufbau Ihres Online-Shops.

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Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Rechts- bzw. Steuerberater.
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