Altreifen sind grundsätzlich Reifen von Fahrzeugen, die sich nicht für eine weitere Verwendung, etwa als Gebrauchtreifen, eignen. Die Reifen sind entweder defekt, unterschreiten die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe oder sind einfach zu alt. Jedoch wird nicht jeder Reifen nach einem Wechsel automatisch als Altreifen eingestuft. Einige Fahrzeugbesitzer wechseln ihre Reifen auch, weil sie sich neue Felgen mit einem anderen Maß anschaffen und dafür andere Reifen benötigen. Die demontierten Räder sind zwar gebraucht, können in diesen Fällen noch in einem guten Zustand sein und als Gebrauchtreifen weiter verkauft werden. Soll das jedoch nicht geschehen und der Kunde wünscht ausdrücklich die Entsorgung, handelt es sich um Altreifen. In diesem Fall ist der subjektive Abfallbegriff nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllt.
Alte Fahrzeugreifen gelten als Verbundabfall und dürfen weder im Hausmüll noch im Sperrmüll entsorgt werden. Aufgrund ihrer Zusammensetzung aus mehr als 200 verschiedenen Stoffen kann eine nicht fachgerechte Entsorgung die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier schädigen. Zu den Inhaltsstoffen gehören unter anderem:
Unter diesen Inhaltsstoffen befinden sich auch Wertstoffe, die in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen können. Nur eine ordnungsgemäße Altreifenentsorgung gewährleistet den Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie die sinnvolle Wiederverwertung der Inhaltsstoffe von Reifen.
Die schlichte Entsorgung von Altreifen muss in Sondermüll-Verbrennungsanlagen erfolgen. Da Altreifen ein großes Potenzial zur weiteren Nutzung aufweisen, sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine sinnvolle Nutzung dieser speziellen Abfälle vor. Auf diese Weise tragen Altreifen dazu bei, Ressourcen und Energiequellen zu schonen. Letzteres erfolgt durch Verbrennung und damit energetische und thermische Verwertung in Unternehmen der Zementindustrie. Die hohen Prozesstemperaturen in der Herstellung von Klinkersteinen sorgen für eine vollständige und rückstandsfreie Verbrennung. Selbst die geringen Mengen von Verbrennungsrückständen fließen in den Zement ein.
Neue Entwicklungen ermöglichen außerdem die wertstoffliche Verwendung von Altreifen. Beim Recyceln werden Altreifen zunächst stofflich getrennt. Die enthaltenen Metalle fließen in die Stahlindustrie zurück und das Gummi kommt als Gummigranulat oder Gummimehl wieder neu zum Einsatz. Die so gewonnenen Rohstoffe lassen sich im Straßenbau sowie im Bau von Sportstätten mit Kunstrasenplätzen verwenden. Hier bilden sie einen sinnvollen und gleichwertigen Ersatz für neue Rohstoffe. Neben der Erfüllung hoher Ansprüche an die Nachhaltigkeit reduziert die Verwendung der Recyclingstoffe den Ausstoß von Treibhausgasen um mehr als 50 Prozent.
Diesem sinnvollen Recycling der Bestandteile von Altreifen steht nun jedoch das EU-Chemikalienrecht gegenüber. Strenge Grenzwerte für PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in der EU-Chemikalienverbotsverordnung REACH verhindern den weiteren Einsatz der recycelten Stoffe aus Altreifen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist nachgewiesen, dass der Gehalt an PAK in den Recyclingprodukten aus Altreifen toxikologisch unbedenklich ist. Trotz des Erfolgs des in Deutschland angewendeten Systems zur Verwertung von Altreifen im europäischen Vergleich erwarten Experten keine Korrektur der strengen EU-Regulatorik. Sie fordern daher eine Reformation der Prüfverfahren im Rahmen des EU-Chemikalienrechts. Die aktuelle Herausforderung besteht also darin, eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung für diesen Status quo zu finden. Für den Reifenhandel und das Kfz-Gewerbe besteht unabhängig davon weiterhin die Möglichkeit, Altreifen einem spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb zu überlassen. Seriöse Entsorgungsfachbetriebe verfügen stets über den aktuellen Kenntnisstand zur Altreifenentsorgung und kennen die Möglichkeiten, die Materialien sinnvoll zu verwerten.
Obwohl es für alte Gummireifen keine Rücknahmeverpflichtung gibt, nehmen Kfz-Betriebe und Reifenhandel alte Reifen von ihren Kunden an. Insbesondere beim Verkauf und der Montage neuer Räder verbleiben die Altreifen meist gegen Bezahlung einer geringen Gebühr beim Händler. Privatpersonen haben in vielen Kommunen außerdem die Möglichkeit, ihre Altreifen beim Wertstoffhof abzugeben. Das gilt jedoch nicht für gewerbliche Betriebe. Reifenhandel und Kfz-Werkstätten beauftragen Entsorgungsfachbetriebe mit der Abholung und Entsorgung oder weiteren Verwertung der Altreifen. Im Idealfall erhalten nur Entsorgungsbetriebe den Auftrag, die nach DIN ISO 9001:2000 zertifiziert sind.